Ratgeber für Essen

Räum- und Streupflicht in Essen 2026

Wer muss räumen, zu welchen Zeiten gilt die Pflicht, wie breit muss der Weg frei sein und wann ist Salz erlaubt? Dieser Ratgeber fasst die offiziellen Hinweise der Stadt Essen und die geltende Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung verständlich zusammen.

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Wir räumen und streuen nach der Essener Satzung – mit Einsatzprotokoll. Die Besichtigung ist kostenlos.

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Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung, die konkrete Lage des Grundstücks sowie bei Mietverhältnissen der Mietvertrag und gegebenenfalls die Hausordnung.

Wer ist in Essen zum Winterdienst verpflichtet?

Die Stadt Essen überträgt die Winterwartung aller Gehwege grundsätzlich auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden und durch die Straße erschlossenen Grundstücke. Dazu gehört, die vorgeschriebenen Flächen bei Schnee zu räumen und bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.

Bei Mietobjekten sollten Mieter im Mietvertrag und in der Hausordnung prüfen, ob und in welchem Umfang sie den Winterdienst übernehmen müssen. Wird ein Dienstleister beauftragt, sollten Flächen, Auslösekriterien und Dokumentation eindeutig vereinbart sein. Eigentümer sollten klären, welche Kontrollpflichten trotz Übertragung verbleiben.

Räumzeiten: Wann muss Schnee beseitigt sein?

Die Essener Zeitregel

Zwischen 7 und 20 Uhr müssen Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte beseitigt werden.

Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr und sonn- sowie feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein. Die Pflicht besteht bis 20 Uhr.

Welche Breite muss geräumt werden?

Gehwege sind in ihrer vorhandenen Breite beziehungsweise bis zu einer Breite von 1,20 Metern für den Fußgängerverkehr freizuhalten. Ist der Gehweg schmaler, wird er vollständig geräumt. In Fußgängerstraßen ist auf beiden Seiten jeweils ein 1,20 Meter breiter Streifen zu räumen und zu streuen.

Gibt es keinen Gehweg, gilt ein 80 Zentimeter breiter Bereich am Fahrbahnrand als Fußweg. Haltestellen und Querungsbereiche müssen sicher erreichbar bleiben. Der Schnee darf den Fuß- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindern.

Streusalz ist in Essen grundsätzlich verboten

Die Satzung gibt eine klare Reihenfolge vor: erst räumen, dann streuen. Bei Schnee- und Eisglätte sollen abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat verwendet werden. Sie verbessern die Trittsicherheit, ohne Schnee und Eis chemisch aufzutauen.

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen bei Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Passagen, Brückenauf- und -abgängen oder starkem Gefälle, wenn abstumpfende Mittel allein nicht genügen.

Nach der Schnee- und Eisschmelze muss das verwendete Streugut wieder entfernt werden. Die Stadt Essen empfiehlt, es über die Restmülltonne zu entsorgen. Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben oder begrünten Flächen gelagert werden.

Mülltonnen, Gullys, Eiszapfen und Dachlawinen

Winterdienst endet nicht immer am geräumten Gehweg. Zu Mülltonnen und Containern sollen ein Meter breite Gassen freigehalten werden, damit die Entsorgungsbetriebe die Behälter sicher erreichen können. Gullys und andere Einläufe in die Kanalisation müssen frei bleiben, damit Tauwasser ablaufen kann.

Eiszapfen und Schneeüberhänge am Gebäude können Passanten gefährden und müssen beseitigt werden. Auch Schnee darf nur so gelagert werden, dass Verkehr und Fußgänger nicht gefährdet oder unnötig behindert werden. Schnee und Eis vom Privatgrundstück dürfen nicht auf den öffentlichen Gehweg oder die Fahrbahn geschoben werden.

Winterdienstverzeichnis der Stadt Essen

Das Winterdienstverzeichnis nennt die Straßen, auf deren Fahrbahnen die Stadt Essen Winterdienst leistet. Diese Straßen sind nach den Streuklassen A und B priorisiert. Parallelfahrbahnen und Stichstraßen sind nach der Satzung grundsätzlich nicht automatisch eingeschlossen.

Steht eine Straße nicht im Verzeichnis, besteht dort kein städtischer Winterdienst auf der Fahrbahn. Dann müssen angrenzende Eigentümer notwendige Fußgängerübergänge an Kreuzungen, Einmündungen oder Verkehrsinseln nach den Vorgaben sichern. Prüfen Sie deshalb das aktuelle Verzeichnis für Ihr Grundstück.

Haftung und Folgen bei Pflichtverletzungen

Nachlässigkeit beim Räumen oder Streuen kann nach Angaben der Stadt Essen rechtliche Konsequenzen bis hin zu einem Bußgeld haben. Kommt eine Person auf einem pflichtwidrig nicht gesicherten Weg zu Schaden, kann die verantwortliche Person außerdem haftbar gemacht werden.

Vertrag und Einsatzdokumentation sollten Zuständigkeiten klar festhalten. Prüfen Sie dennoch, ob die Pflicht wirksam übertragen wurde und welche Kontrollpflichten verbleiben. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine individuelle Rechtsberatung.

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Häufige Fragen zur Räum- und Streupflicht

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