Gehwege räumen und streuen
Wir befreien die vereinbarten Gehwegflächen von Schnee und behandeln Glätte mit abstumpfendem Streumittel. Die erforderliche Räumbreite und besondere Gefahrenstellen werden bei der Objektaufnahme festgelegt.
Schnee und Glätte kommen oft dann, wenn im Alltag keine Zeit für kurzfristige Organisation bleibt. NaturDesign Bau übernimmt den vereinbarten Winterdienst in Essen für private Grundstücke, Hausverwaltungen und Wohnanlagen sowie gewerbliche Außenflächen.
Wir räumen und streuen nach den Vorgaben der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen: Gehwege bis 1,20 m Breite, werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt, mit abstumpfendem Granulat statt Streusalz. Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert.
Wir besichtigen die Flächen kostenlos, legen Zugänge und Prioritäten fest und erstellen ein passendes Angebot. Während der vereinbarten Saison vom 01.10. bis 31.03. beobachten wir die Wetterlage und rücken bei den vertraglich festgelegten Bedingungen automatisch aus.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Ihrem Grundstück und den Flächen, die sicher begehbar oder befahrbar bleiben sollen. Bei der kostenlosen Besichtigung erfassen wir die örtlichen Bedingungen und halten alle vereinbarten Bereiche im Angebot fest.
Wir befreien die vereinbarten Gehwegflächen von Schnee und behandeln Glätte mit abstumpfendem Streumittel. Die erforderliche Räumbreite und besondere Gefahrenstellen werden bei der Objektaufnahme festgelegt.
Zufahrten, Eingangsbereiche und wichtige Verbindungen auf dem Grundstück werden nach dem vereinbarten Umfang geräumt. Dabei achten wir darauf, Schnee so abzulegen, dass Zugänge und Entwässerungen nicht unnötig blockiert werden.
Auf privaten oder gewerblichen Grundstücken können auch festgelegte Parkplatz- und Bewegungsflächen einbezogen werden. Größe, Priorität und maschinelle Zugänglichkeit klären wir vor Vertragsbeginn vor Ort.
Treppen, Rampen und Bereiche mit stärkerem Gefälle benötigen besondere Aufmerksamkeit. Wir räumen diese Stellen sorgfältig und setzen geeignete Streumittel entsprechend der örtlichen Situation ein.
Damit Mülltonnen und Container sicher erreichbar bleiben, können die erforderlichen Zugänge in den Winterdienst aufgenommen werden. Die Stadt Essen weist für solche Gassen eine Breite von einem Meter aus.
Nach Schnee- und Eisschmelze wird aufgebrachtes abstumpfendes Streugut nach Vereinbarung aufgenommen und entsorgt. So bleiben die bearbeiteten Wege und Flächen nach dem Winter sauber zurück.
Wir betreuen die vereinbarten Gehwege, Hauseingänge, Treppen und Zufahrten rund um private Wohnhäuser. Nach der Besichtigung wird eindeutig festgehalten, welche Flächen bei Schnee und Glätte bearbeitet werden.
Für Wohnanlagen bündeln wir die Betreuung mehrerer Zugänge und gemeinschaftlich genutzter Wege in einem klaren Leistungsumfang. Ein Einsatzprotokoll unterstützt die nachvollziehbare Dokumentation für Verwaltung und Eigentümergemeinschaft.
Vermieter erhalten eine verlässliche Lösung für die festgelegten Räum- und Streuflächen am Mietobjekt. Vertragsmodell, Einsatzbereiche und Erreichbarkeit werden vor dem Saisonbeginn abgestimmt.
Bei Gewerbeobjekten berücksichtigen wir Zugänge, Kundenwege, Zufahrten und vereinbarte Parkplatzbereiche. Ziel sind sicher nutzbare Außenflächen während der festgelegten Betriebs- und Räumzeiten.
Die Räum- und Streupflicht für den Gehweg gilt grundsätzlich unabhängig vom Alter. Wer Schnee nicht mehr selbst räumen kann oder möchte, kann die Arbeit an einen Winterdienst abgeben – das ist oft einfacher, als bei jedem Schneefall Nachbarn oder Angehörige zu fragen.
Gut zu wissen: Wer den Winterdienst abgibt, sollte gelegentlich kontrollieren, ob geräumt wurde. Mehr dazu im Ratgeber Räum- und Streupflicht in Essen.
Außenanlagen brauchen nicht nur während der Gartensaison Aufmerksamkeit. Im Frühjahr, Sommer und Herbst stehen Rasen, Hecken, Beete sowie befestigte Flächen im Mittelpunkt. Im Winter verschiebt sich der Schwerpunkt auf sichere Wege, Eingänge und Zufahrten.
Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter verbindet NaturDesign Bau auf Wunsch die regelmäßige Grünpflege für Hausverwaltungen mit dem Winterdienst. Sie behalten einen festen Ansprechpartner, und die Betreuung Ihrer Außenanlage lässt sich über die Jahreszeiten hinweg klar abstimmen. Leistungsumfang und Termine werden für beide Bereiche separat und transparent vereinbart.
Je nach Objekt und gewünschter Planungssicherheit kann der Winterdienst als Saisonpauschale oder mit einer Abrechnung pro Einsatz vereinbart werden. Die vertragliche Wintersaison läuft vom 01.10. bis 31.03. Welche Variante zu Ihrem Grundstück passt, hängt unter anderem von Fläche, Weglänge, Zugänglichkeit und den gewünschten Einsatzbereichen ab.
Eine Saisonpauschale schafft einen fest vereinbarten Rahmen für die betreuten Flächen und den festgelegten Zeitraum. Welche Wetterereignisse und Leistungen eingeschlossen sind, wird im Vertrag eindeutig beschrieben.
Bei der Einsatzabrechnung werden die tatsächlich ausgeführten Einsätze nach der vereinbarten Grundlage berechnet. Auch hier werden Flächen, Tätigkeiten und Auslösekriterien vor Saisonbeginn festgehalten.
Einen Festpreis beziehungsweise die konkrete Abrechnungsgrundlage erhalten Sie erst nach der kostenlosen Besichtigung. So beruhen Angebot und Vertrag auf den tatsächlichen Bedingungen vor Ort statt auf pauschalen Annahmen.
Die Preise für Winterdienst schwanken stark – je nach Fläche, Weglänge, Handräumung oder Maschine, Zahl der Einsätze und Zugänglichkeit. Zur Einordnung von Angeboten finden Sie hier marktübliche Richtwerte aus öffentlichen Preisübersichten. Das sind keine Preise von NaturDesign Bau.
| Abrechnung | Marktüblicher Richtwert |
|---|---|
| Saisonpauschale Einfamilienhaus | ca. 250 – 850 € pro Saison |
| Pauschale pro Einsatz (Gehweg, Einfahrt) | ca. 25 – 80 € pro Einsatz |
| Kosten pro m² und Einsatz (Handräumung) | ca. 0,50 – 4 € pro m², in Innenstädten auch mehr |
| Streugut | ca. 0,20 – 0,70 € pro m² |
| Bereitschaftspauschale (bei Einsatzabrechnung) | ca. 20 – 100 € pro Monat |
| Zuschläge Nacht / Sonn- und Feiertag | üblich bis ca. 50 % bzw. 75 % |
Mehrfamilienhaus und Hausverwaltung: Bei Wohnanlagen hängen die Kosten vor allem von Weglänge, Zahl der Zugänge und Stellplätze ab. Laufende Winterdienst-Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Privathaushalte: 20 % der Arbeitskosten sind nach § 35a EStG steuerlich absetzbar (siehe unten). Ihren verbindlichen Preis für Essen nennen wir Ihnen nach der kostenlosen Besichtigung – als Saisonpauschale oder pro Einsatz.
Wir sehen uns Gehwege, Zufahrten, Eingänge, Treppen und weitere gewünschte Flächen vor Ort an. Dabei klären wir Zugänglichkeit, Prioritäten und mögliche Gefahrenstellen.
Sie erhalten ein transparentes Angebot für die vereinbarten Flächen und das gewünschte Vertragsmodell. Pauschale Preisversprechen ohne Objektkenntnis vermeiden wir.
Nach Ihrer Zusage werden Saisonzeitraum, Leistungen, Einsatzkriterien und betreute Bereiche verbindlich dokumentiert.
Während der vereinbarten Saison beobachten wir die Wetterlage. Sind die vertraglichen Bedingungen erfüllt, organisieren wir den Einsatz automatisch, ohne dass Sie jedes Mal anrufen müssen.
Jeder ausgeführte Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert. Das schafft eine nachvollziehbare Grundlage für Eigentümer, Verwaltungen und Gewerbekunden.
Nach den Informationen der Stadt Essen müssen Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte beseitigt werden. Schnee oder Glätte nach 20 Uhr sind werktags bis 7 Uhr und sonn- sowie feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Gehwege sind grundsätzlich bis zu einer Breite von 1,20 Metern freizuhalten. Ist kein Gehweg vorhanden, gelten 80 Zentimeter am Fahrbahnrand als Fußweg. Auf Gehwegen sind Salz und andere auftauende Stoffe grundsätzlich verboten. Zulässig sind sie nur in den von der Satzung beschriebenen Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und starkem Gefälle. Wir arbeiten grundsätzlich mit abstumpfendem Granulat.
Die öffentlich-rechtliche Pflicht betrifft grundsätzlich die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Ob Aufgaben wirksam auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen wurden und welche Kontrollpflichten verbleiben, hängt von der konkreten Regelung ab. Wer seine Pflicht verletzt und dadurch einen Unfall verursacht, kann haftbar gemacht werden.
Ausführlich erklären wir Zeiten, Breiten, Salzverbot und weitere Pflichten im Ratgeber zur Räum- und Streupflicht in Essen. Grundlage ist die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen; die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Winterdienst kann bei einem Privathaushalt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich begünstigt sein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können 20 % der begünstigten Arbeitskosten geltend gemacht werden. Wichtig sind eine ordnungsgemäße Rechnung und eine unbare Zahlung.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20. März 2014, Aktenzeichen VI R 55/12, entschieden, dass auch Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus begünstigt sein kann, wenn die Tätigkeit in unmittelbarem räumlich-funktionalem Zusammenhang zum Haushalt steht und dem Haushalt dient.
Weitere Grundlagen finden Sie im Ratgeber zu Gartenpflege-Kosten und Steuerbonus. Dieser allgemeine Hinweis ist keine Steuerberatung. Bitte klären Sie die Voraussetzungen Ihres Einzelfalls mit Ihrer steuerlichen Beratung oder dem Finanzamt.
Unser Einsatzgebiet umfasst Essen und unter anderem die Stadtteile Borbeck, Rüttenscheid, Bredeney, Werden und Kettwig. Auch in Steele und Heisingen prüfen wir gerne, ob Ihr Objekt in unsere Tourenplanung aufgenommen werden kann.
Eine verlässliche Route muss vor Saisonbeginn geplant werden. Fragen Sie deshalb möglichst frühzeitig an und nennen Sie uns die Adresse sowie die ungefähr zu betreuenden Wege und Flächen.
Lassen Sie Ihre Flächen kostenlos besichtigen und erhalten Sie ein individuelles Angebot für Ihren Winterdienst in Essen.
0173 258 2814